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Wer bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher?

Den Gebärdensprachdolmetscher müßen Gehörlose nicht selbst bezahlen! Die Gebärdensprachdolmetscher stellen den Krankenkassen für Arztbesuche Ihre Dienstleistungen in Rechnung, dasselbe gilt beim Jobcenter, Arbeitsagentur, der DRV und sonstigen Behörden! Im Job bekommen gehörlose Arbeitnehmer einen Arbeitsassistenz vom örtlichen Integrationsamt gestellt, dasselbe gilt für Gehörlose die selbstständig sind.

Seit den 01.01.2020 zahlt das örtliche Sozialamt auch für den Einsatz im privaten Bereich von Gehörlosen Menschen den Gebärdensprachdolmetscher! Hierzu zählen zum Beispiel Hochzeiten, Banktermine, Auto oder Hauskauf etc. die Anträge werden dem persönlichen Budget für Schwerbehinderte zugeordnet!

Hör- und sprachbehinderte Menschen können die deutsche Gebärdensprache und lautsprachbegleitende Gebärden per Gesetz verwenden. Das betrifft auch die Behördengänge und Verwaltungsverfahren. Die einzig gültige Amtssprache ist immer deutsch. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage:

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Wer bezahlt einen deutschen Gebärdensprachdolmetscher?

Krankenkassen, Behörden, Integrationsamt & auf Antrag auch beim Sozialamt!

Der berechtigte Personenkreis – Hierzu gehören:

  • taub geborene oder spät ertaubte Menschen,
  • Personen mit hochgradiger Schwerhörigkeit,
  • taubblinde Menschen.
  • Auf einer Stufe stehen behinderte Personen mit starken Beeinträchtigungen ihrer Sprachfähigkeit aufgrund von Autismus, einer Dysarthrie oder Aphasie.




    Wer bezahlt den Gebärdensprachdolemtscher?

    (c) pixabay.com / gerald

    Nicht hörbehinderte Menschen, die kognitive Behinderungen haben, bekommen die Kosten nicht erstattet. Darunter fallen Gedächtnis-, Denkstörungen und Psychosen. Übrigens dürfen Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen nie dazu verpflichtet werden, sich schriftlich zu einem Vorgang zu äußern. Wußten Sie im übrigen, dass Sie auch Gebärdensprache lernen können in Hessen?

    Die Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers mit klarem Rechtsanspruch

    In diesen Fällen können staatliche Institutionen Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen:

    öffentliche Verwaltung: Auslagen für Gebärdensprachdolmetscher tragen die Behörde oder ein anderer Träger von Sozialleistungen.

  • Rechtswesen: Bei einer Vorladung zur Polizei oder vor Gericht erfolgt die Bezahlung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
  • Gesundheitswesen: Bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten sind gemäß SGB die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet.
  • Arbeitsleben: Hier können betroffene Personen oder Ihre Arbeitgeber Zuschüsse beim Integrationsamt beantragen.
  • Bildungswesen: Bei Umschulungen finanziert den Dolmetscher meistens die Agentur für Arbeit.
  • Mitunter ist aber auch der zuständige Rehaträger wie die Rentenversicherung verantwortlich. Entstehende Kosten für die Arbeit von Dolmetschern bei Weiterbildungen bestreitet meistenteils das Integrationsamt. Auch in Mecklenburg Vorpommern können Sie die Gebärdensprache lernen!

    In diesen Fällen werden die Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher nur mitunter oder gar nicht übernommen: Es sind die Bereiche Religion, Politik, Kunst und Kultur. Leistungen in einer ausländischen Gebärdensprache werden grundsätzlich nicht übernommen.

    Vergütungshöhe der Kosten

    Gebärdensprachdolmetscher erhalten ihre Vergütungen auf der Grundlage bestehender Gesetze und Verordnungen. Grundsätzlich regeln die Erstattung das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), Sozialgesetzbuch (SGB) oder die Agentur für Arbeit je nach Sachlage. Vorstellbar sind auch gesonderte Vereinbarungen zwischen Sozialleistungsträgern und Personen über die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern. Zu guter letzt sei allerdings noch erwähnt: Gebärdensprache lernen in Rheinland-Pfalz

    Video in Gebärdensprache



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